Bitte die Frist beachten: Künstlersozialabgabe

16. Februar 2021

Auch in diesem Jahr möchte ich rechtzeitig an die Überprüfung eventueller Meldepflichten an die Künstlersozialkasse erinnern.

In aller Kürze: Wer als Unternehmer, welcher nicht ohnehin bereits zu den „typischen Verwertern“ zählt, im vergangenen Jahr Leistungen von selbständigen Künstler bzw. Publizisten beansprucht hat, sollte die Pflicht zur Entrichtung der Künstlersozialabgabe prüfen. Hierbei kommt es darauf an, ob solche Leistungen nicht nur gelegentlich in Auftrag gegeben werden. Bei der Nichtanmeldung und Entrichtung der Künstlersozialabgabe werden neben den Nachzahlungen Säumniszuschläge und möglicherweise auch Bußgelder fällig. Die Abführung der Künstlersozialabgabe wird regelmäßig von der Deutschen Rentenversicherung überprüft. Die Meldung ist fristgerecht bis zum 31.03.2021 möglich.

Ausführliches Infomaterial ist auf der Seite der Künstlersozialkasse (www.kuenstlersozialkasse.de) zu finden.